Seit 2010 ist es möglich, neben der Beantragung bei den Landesbanken oder den Sparkassen und Volksbanken, einen Mikrokredit aus dem Deutschen Mikrofinanzfonds zu beantragen. Dies geschieht über sogenannte Mikrofinanzinstitute, welche von dem Dachverband „Deutsches Mikrofinanzinstitut e.V.“ akkreditiert werden. Diese Mikrofinanzinstitute haben zu Beginn des Programms in der Regel nur den Standardkredit ausgegeben dun jeder Antragsteller musste den sehr umfangreichen Fragebogen und dergleichen ausfüllen.
Eigene Kreditprodukte
Dieses Verfahren war nicht nur für die Antragsteller eine Prozedur, sondern auch für die jeweiligen Kreditbearbeiter, da sie jeden einzelnen Antrag gewissenhaft durcharbeiten. Es wurde festgestellt, dass bestimmte Branchen immer die gleichen Bedürfnisse haben, sei es zum Beispiel eine Auftragsvorfinanzierung, gutes Marketing oder andere branchenspezifischen Finanzierungen. Durch diese Kontinuität konnten gewisse Standardisierungen vorgenommen werden und somit das Antragsverfahren vereinfacht werden. Genau bedeutet dies, dass die Kredithöhe und die Laufzeit festgelegt wurden und auch die Sicherheitenleistung wurde standardisiert. So konnte der einzureichende Antrag um ein Vielfaches gekürzt werden und auch die zusätzlich einzureichenden Unterlagen konnten auf ein Minimum reduziert werden. Mehr allgemeine Informationen zu diesen spezifischen Produktgruppen sind unter anderem auf http://www,mikrofinanzierungen.eu/ zu finden.
Ein spezielles Produkt ist zum Beispiel der Kredit für Gründer. Dieser hat in der Regel nur eine geringe Höhe, dafür aber eine lange Laufzeit. Dieses Konstrukt ergibt sich daraus, dass die meisten Existenzgründer nicht viel Geld zum Anfang benötigen, aber dafür auch nicht allzu hohe Raten zurückzahlen können. Mit dem Gründerkredit wurden also genau diesen Bedürfnissen entsprochen.